Handy-, Internet- und TV-Verträge haben in Österreich meist eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten, verlängern sich danach auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einer Frist von einem bis drei Monaten kündbar. Die Bindung darf für Konsumenten maximal 24 Monate betragen; der Anbieter muss auch einen Tarif mit höchstens 12 Monaten Bindung anbieten.
| Situation | Regel |
|---|---|
| Innerhalb der Mindestlaufzeit | Kündigung erst zum Ende der Bindung, Frist meist 1 Monat, manchmal 3 |
| Nach der Mindestlaufzeit | jederzeit mit der vertraglichen Frist, meist 1 Monat zum Monatsende |
| Preiserhöhung oder Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil | Sonderkündigung ohne Kosten bis zum Inkrafttreten der Änderung, mindestens ein Monat Frist |
| Umzug ohne Verfügbarkeit (Internet) | meist Sonderkündigung möglich, Nachweis der Adresse nötig |
| Rufnummer mitnehmen | Kündigung nicht selbst schicken: der neue Anbieter übernimmt mit der Portierung, sonst geht die Nummer verloren |
Nach 24 Monaten ist das Handy abbezahlt, der Tarif läuft aber im vollen Preis weiter, oft 10 bis 20 Euro im Monat mehr als nötig. Tragen Sie das Ende der Mindestlaufzeit ein und lassen Sie sich einen Monat vorher erinnern. Dann wechseln oder neu verhandeln, die Anbieter machen Bestandskunden oft ein besseres Angebot, wenn die Kündigung im Raum steht.
Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz