Kündigungswecker

Internet-, TV- und Handyvertrag kündigen

Handy-, Internet- und TV-Verträge haben in Österreich meist eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten, verlängern sich danach auf unbestimmte Zeit und sind dann mit einer Frist von einem bis drei Monaten kündbar. Die Bindung darf für Konsumenten maximal 24 Monate betragen; der Anbieter muss auch einen Tarif mit höchstens 12 Monaten Bindung anbieten.

Fristen

SituationRegel
Innerhalb der MindestlaufzeitKündigung erst zum Ende der Bindung, Frist meist 1 Monat, manchmal 3
Nach der Mindestlaufzeitjederzeit mit der vertraglichen Frist, meist 1 Monat zum Monatsende
Preiserhöhung oder Vertragsänderung zu Ihrem NachteilSonderkündigung ohne Kosten bis zum Inkrafttreten der Änderung, mindestens ein Monat Frist
Umzug ohne Verfügbarkeit (Internet)meist Sonderkündigung möglich, Nachweis der Adresse nötig
Rufnummer mitnehmenKündigung nicht selbst schicken: der neue Anbieter übernimmt mit der Portierung, sonst geht die Nummer verloren

Woran die meisten scheitern

Nach 24 Monaten ist das Handy abbezahlt, der Tarif läuft aber im vollen Preis weiter, oft 10 bis 20 Euro im Monat mehr als nötig. Tragen Sie das Ende der Mindestlaufzeit ein und lassen Sie sich einen Monat vorher erinnern. Dann wechseln oder neu verhandeln, die Anbieter machen Bestandskunden oft ein besseres Angebot, wenn die Kündigung im Raum steht.

So kündigen Sie richtig

  1. Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit auf der Rechnung oder im Kundenportal prüfen.
  2. Schriftlich kündigen mit Kundennummer und Rufnummer, zum Ende der Bindung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
  3. Bestätigung verlangen und Router oder Leihgeräte fristgerecht zurückschicken, sonst drohen Gebühren.
Klingelt, bevor es teuer wird.
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Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz