Zeitungs- und Zeitschriftenabos verlängern sich fast immer automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist liegt meist bei vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres. Besonders tückisch sind Probeabos, die nach wenigen Wochen in ein Jahresabo zum vollen Preis übergehen, wenn man nicht aktiv kündigt.
| Abo-Art | Übliche Regel |
|---|---|
| Tageszeitung, Wochenmagazin (Print) | Jahresabo, Frist 4 bis 6 Wochen, Verlängerung um 12 Monate |
| Probeabo | endet nicht automatisch; Kündigungsdatum sofort beim Abschluss notieren |
| Digitalabo / E-Paper | oft monatlich kündbar, manchmal 12 Monate Bindung bei Rabattaktionen |
| Streaming (Netflix, Spotify, Sky) | monatlich kündbar zum Ende des Abrechnungszeitraums; Jahresabos zum Jahresende |
| Verlängerungshinweis | der Anbieter muss vor der automatischen Verlängerung rechtzeitig hinweisen (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG), sonst ist die Verlängerung unwirksam |
Tragen Sie Abos mit dem Datum des Bezugsjahres-Endes und einer Frist von 2 Monaten ein, dann sind Sie auch bei sechs Wochen Frist auf der sicheren Seite. Bei Streaming genügt Frist 0 und Verlängerung 1 Monat, der Wecker erinnert dann vor jeder Abbuchung, wenn Sie das möchten.
Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz