Kündigungswecker

Zeitungs-, Zeitschriften- und Online-Abos kündigen

Zeitungs- und Zeitschriftenabos verlängern sich fast immer automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist liegt meist bei vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres. Besonders tückisch sind Probeabos, die nach wenigen Wochen in ein Jahresabo zum vollen Preis übergehen, wenn man nicht aktiv kündigt.

Was gilt

Abo-ArtÜbliche Regel
Tageszeitung, Wochenmagazin (Print)Jahresabo, Frist 4 bis 6 Wochen, Verlängerung um 12 Monate
Probeaboendet nicht automatisch; Kündigungsdatum sofort beim Abschluss notieren
Digitalabo / E-Paperoft monatlich kündbar, manchmal 12 Monate Bindung bei Rabattaktionen
Streaming (Netflix, Spotify, Sky)monatlich kündbar zum Ende des Abrechnungszeitraums; Jahresabos zum Jahresende
Verlängerungshinweisder Anbieter muss vor der automatischen Verlängerung rechtzeitig hinweisen (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG), sonst ist die Verlängerung unwirksam

Tipp

Tragen Sie Abos mit dem Datum des Bezugsjahres-Endes und einer Frist von 2 Monaten ein, dann sind Sie auch bei sechs Wochen Frist auf der sicheren Seite. Bei Streaming genügt Frist 0 und Verlängerung 1 Monat, der Wecker erinnert dann vor jeder Abbuchung, wenn Sie das möchten.

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Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz