Für Mieter gelten in Österreich klare gesetzliche Regeln, die der Vermieter nicht zum Nachteil des Mieters ändern darf. Entscheidend ist, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und ob er in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt.
| Vertrag | Regel für Mieter |
|---|---|
| Unbefristet (MRG-Wohnung) | Kündigung jederzeit mit 3 Monaten Frist zum Monatsende, wenn im Vertrag nicht kürzer vereinbart; keine Begründung nötig |
| Befristet (mindestens 3 Jahre) | nach Ablauf des ersten Jahres jederzeit mit 3 Monaten Frist zum Monatsende kündbar (§ 29 Abs. 2 MRG); der Vermieter kann nicht vorzeitig kündigen |
| Befristung läuft aus | der Vertrag endet automatisch; wird weiter gewohnt und nichts unternommen, verlängert er sich einmalig um 3 Jahre, danach unbefristet |
| Vermieterkündigung | nur gerichtlich und mit gesetzlichem Kündigungsgrund (§ 30 MRG) |
| Form | schriftlich; eingeschrieben senden, Übergabetermin vereinbaren, Protokoll mit Fotos |
Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz