Kündigungswecker

Versicherung kündigen in Österreich: Fristen, Hauptfälligkeit und Dauerrabatt

Die meisten Versicherungsverträge in Österreich laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Entscheidend sind zwei Daten: die Hauptfälligkeit (das Datum, an dem die Versicherungsperiode endet) und die Kündigungsfrist, die bei den meisten Sach- und Haftpflichtversicherungen einen Monat beträgt.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

VersicherungÜbliche FristBesonderheit
Haushalt, Eigenheim, Haftpflicht1 Monat vor Hauptfälligkeitbei Laufzeit über 3 Jahre: Kündigung zum Ende des 3. Jahres möglich (§ 8 Abs. 3 VersVG)
KFZ-Haftpflicht und Kasko1 Monat vor HauptfälligkeitSonderkündigung bei Prämienerhöhung und nach Schadenfall
Rechtsschutz1 Monat, oft 3 MonatePolizze prüfen, Fristen variieren stark
Unfall1 MonatMehrjahresverträge: Kündigung nach 3 Jahren
Private Krankenversicherungmeist 3 Monate zum JahresendeKündigung gut überlegen: Neuabschluss oft teurer, Gesundheitsprüfung
Lebensversicherungjederzeit zum Ende der VersicherungsperiodeRückkaufswert prüfen, Kündigung meist nachteilig

Kündigung nach drei Jahren, auch bei 10-Jahres-Verträgen

Viele Polizzen wurden mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen, meist gegen einen sogenannten Dauerrabatt. Als Konsument können Sie einen solchen Vertrag trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen. Das regelt § 8 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz. Die Frist beträgt einen Monat.

Dauerrabatt: Was der OGH entschieden hat

Bei vorzeitiger Kündigung forderten Versicherer den gewährten Dauerrabatt (auch Laufzeitrabatt) oft anteilig zurück. Der Oberste Gerichtshof hat solche Rückforderungsklauseln in mehreren Entscheidungen für unzulässig erklärt, wenn sie nicht streng degressiv gestaltet sind, also nicht mit jedem Vertragsjahr deutlich sinken. Eine ergänzende Vertragsauslegung zugunsten des Versicherers ist nach dem OGH nicht möglich. Bereits gezahlte Dauerrabatt-Nachforderungen aus unzulässigen Klauseln können zurückgefordert werden. Wer eine Nachforderung erhält, sollte sie nicht ungeprüft zahlen.

Sonderkündigungsrechte

So kündigen Sie richtig

  1. Hauptfälligkeit und Frist in der Polizze nachsehen, nicht raten.
  2. Schriftlich kündigen, mit Polizzennummer, zum Datum der Hauptfälligkeit, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
  3. Einer stillschweigenden Verlängerung ausdrücklich widersprechen und um schriftliche Bestätigung bitten.
  4. Nachweisbar senden: eingeschrieben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  5. Erst kündigen, wenn der neue Schutz nahtlos beginnt. Eine Lücke bei Haftpflicht oder Haushalt kann teuer werden.
Klingelt, bevor es teuer wird.
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Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz