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E-Moped ab 1. Oktober 2026: Was Sie jetzt brauchen und was es kostet

Seit Jahren fahren E-Mopeds in Österreich als Fahrräder: kein Kennzeichen, keine Versicherung, kein Führerschein, Radweg erlaubt. Ab 1. Oktober 2026 ist das vorbei. Die 36. StVO-Novelle (BGBl. I Nr. 17/2026) stuft E-Mopeds als Kraftfahrzeuge ein. Wer weiterfahren will, braucht Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und einen Führerschein. Der ÖAMTC rechnet mit mindestens 20.000 betroffenen Fahrzeugen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Kurz gesagt: Hat Ihr Gefährt einen Sitz und einen Gasgriff, mit dem es ohne Treten fährt, ist es ab 1. Oktober ein Moped. Pedelecs, E-Scooter und mehrspurige Fahrzeuge bleiben Fahrräder.

Bin ich betroffen?

Die Novelle trifft zweirädrige E-Mopeds der Klasse L1e-B: ein Sitz, kein Pedalantrieb oder Pedale nur zur Zierde, Gasgriff. Dass der Motor bei 25 km/h abregelt oder nur 250 Watt hat, spielt keine Rolle mehr. Typische Beispiele sind die kleinen E-Roller mit Sattel, wie sie Zustelldienste nutzen, und die günstigen Import-Mopeds aus dem Baumarkt oder Onlinehandel.

Nicht betroffen sind:

Im Zweifel hilft die Herstellerangabe: Steht auf dem Typenschild eine Fahrzeugklasse L1e, ist es ab Oktober ein Moped.

Was Sie ab 1. Oktober brauchen

PflichtWas das bedeutet
ZulassungAnmeldung bei einer Zulassungsstelle. Voraussetzung ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) des Herstellers oder eine Einzelgenehmigung (in Wien MA 46, sonst Landesprüfstelle).
KennzeichenRotes Mopedkennzeichen, wird bei der Zulassung ausgegeben. Saisonkennzeichen ist möglich und spart Prämie.
HaftpflichtversicherungPflicht wie beim Auto. Ohne Deckungsbestätigung des Versicherers gibt es kein Kennzeichen.
FührerscheinKlasse AM, ab 15 Jahren. Wer bereits Klasse B, A1, A2 oder A besitzt, braucht nichts Neues.
HelmMotorradhelm, für alle Altersgruppen.
PickerlJährliche Begutachtung nach § 57a KFG.
VerkehrsregelnFahrbahn statt Radweg, 0,5 Promille wie beim Auto.

Was das kostet

Die Beträge sind Richtwerte aus Angaben von Versicherern, Vergleichsportalen und Autofahrerclubs (Stand September 2026). Je nach Zulassungsstelle, Wohnort und Fahrer weichen sie ab.

PostenEinmaligPro Jahr
Anmeldung inklusive Kennzeichen und Zulassungsscheinca. 180 bis 285 Euro–
Haftpflichtversicherung–ca. 30 bis 120 Euro, mit Kasko ab ca. 220 Euro
Führerschein AM (nur wer keinen B-Schein hat)ca. 300 bis 450 Euro Kurs plus ca. 90 Euro Behörde–
Helmab ca. 50 Euro–
Pickerl–ca. 40 bis 60 Euro
Einzelgenehmigung (nur ohne CoC-Papier)Gebühr plus Gutachten, oft mehrere hundert Euro–

Für ein Markengerät mit CoC-Papier und einen Fahrer mit B-Führerschein landen Sie im ersten Jahr also bei rund 300 bis 450 Euro, danach bei etwa 100 bis 180 Euro jährlich.

Das Problem: Viele Geräte haben kein CoC-Papier

Hier liegt der eigentliche Haken. Günstige Import-Mopeds wurden als Fahrräder verkauft und haben oft keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Ohne dieses Papier gibt es keine reguläre Zulassung. Der Weg über eine Einzelgenehmigung ist möglich, verlangt aber Nachweise nach der EU-Verordnung 168/2013, die der Hersteller oder ein Prüfinstitut liefern muss. Der ÖAMTC spricht offen von einem faktischen Verbot für viele Bestandsgeräte und fordert eine vereinfachte Lösung.

Was Sie jetzt tun können:

  1. Papiere prüfen. Suchen Sie in den Kaufunterlagen nach „CoC“, „Certificate of Conformity“ oder „EU-Übereinstimmungsbescheinigung“. Fehlt es, fragen Sie beim Händler oder Hersteller nach. Manche Markenhersteller stellen es nachträglich aus.
  2. Bei der Landesprüfstelle nachfragen, ob eine Einzelgenehmigung für Ihr Modell realistisch ist, bevor Sie Geld ausgeben.
  3. Ehrlich rechnen. Kostet die Legalisierung mehr als das Gerät wert ist, ist ein Pedelec oder ein E-Scooter die günstigere Lösung.
Bis zur Klärung gilt: Ab 1. Oktober ist das Fahren ohne Zulassung und Versicherung eine Verwaltungsübertretung, und bei einem Unfall haften Sie persönlich und unbegrenzt.

So läuft die Versicherung ab

Die Reihenfolge ist wichtig, weil ohne Versicherung kein Kennzeichen ausgegeben wird:

  1. CoC-Papier oder Einzelgenehmigung besorgen.
  2. Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherer stellt eine elektronische Deckungsbestätigung an die Zulassungsstelle aus.
  3. Bei einer Zulassungsstelle (in Österreich meist bei Versicherungen angesiedelt) anmelden: Ausweis, CoC-Papier oder Genehmigungsbescheid, Kaufvertrag oder Rechnung mitnehmen.
  4. Kennzeichen montieren, Helm aufsetzen, Fahrbahn benutzen.

Prämientipp: Bei einem Saisonkennzeichen, etwa März bis Oktober, zahlen Sie nur für die Monate, in denen das Moped angemeldet ist. Für Wenigfahrer ist das oft die günstigste Lösung.

Neuer Vertrag, neue Frist: Das sollten Sie gleich mit erledigen

Eine Moped-Haftpflicht ist ein Jahresvertrag mit Hauptfälligkeit. Wollen Sie später zu einem günstigeren Anbieter wechseln, müssen Sie nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit kündigen. Verpassen Sie den Termin, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Am einfachsten tragen Sie den neuen Vertrag gleich nach dem Abschluss in den Kündigungswecker ein: Er rechnet den letzten Kündigungstag aus und erinnert Sie 28 und 7 Tage vorher. Wie Sie bei Kfz-Versicherungen generell kündigen, lesen Sie im Ratgeber zur Kfz-Versicherung.

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Quellen

Häufige Fragen

Darf ich mein E-Moped ab 1. Oktober 2026 noch auf dem Radweg fahren?

Nein. E-Mopeds mit Sitz und Gasgriff gelten ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge und müssen die Fahrbahn benutzen. Radwege bleiben Pedelecs, E-Scootern und mehrspurigen Fahrzeugen bis 250 Watt vorbehalten.

Brauche ich für das E-Moped einen Führerschein?

Ja, Klasse AM ab 15 Jahren. Wer bereits einen Führerschein der Klasse B, A1, A2 oder A hat, darf ohne zusätzliche Prüfung fahren.

Was ist, wenn mein E-Moped kein CoC-Papier hat?

Ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist keine reguläre Zulassung möglich. Bleibt nur die Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle (in Wien MA 46), die Nachweise vom Hersteller oder einem Prüfinstitut verlangt. Fragen Sie zuerst beim Händler nach dem Papier und dann bei der Prüfstelle, ob eine Genehmigung für Ihr Modell realistisch ist.

Was kostet die Haftpflichtversicherung für ein E-Moped?

Je nach Anbieter, Wohnort und Fahrer etwa 30 bis 120 Euro im Jahr, mit Kasko ab rund 220 Euro. Ein Saisonkennzeichen senkt die Prämie deutlich.

Wie kündige ich die Moped-Versicherung später wieder?

Die Moped-Haftpflicht ist ein Jahresvertrag. Nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz kündigen Sie spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit schriftlich zum Vertragsende. Tragen Sie die Hauptfälligkeit in den Kündigungswecker ein, dann werden Sie rechtzeitig erinnert.

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Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz