Seit Jahren fahren E-Mopeds in Österreich als Fahrräder: kein Kennzeichen, keine Versicherung, kein Führerschein, Radweg erlaubt. Ab 1. Oktober 2026 ist das vorbei. Die 36. StVO-Novelle (BGBl. I Nr. 17/2026) stuft E-Mopeds als Kraftfahrzeuge ein. Wer weiterfahren will, braucht Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und einen Führerschein. Der ÖAMTC rechnet mit mindestens 20.000 betroffenen Fahrzeugen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Die Novelle trifft zweirädrige E-Mopeds der Klasse L1e-B: ein Sitz, kein Pedalantrieb oder Pedale nur zur Zierde, Gasgriff. Dass der Motor bei 25 km/h abregelt oder nur 250 Watt hat, spielt keine Rolle mehr. Typische Beispiele sind die kleinen E-Roller mit Sattel, wie sie Zustelldienste nutzen, und die günstigen Import-Mopeds aus dem Baumarkt oder Onlinehandel.
Nicht betroffen sind:
Im Zweifel hilft die Herstellerangabe: Steht auf dem Typenschild eine Fahrzeugklasse L1e, ist es ab Oktober ein Moped.
| Pflicht | Was das bedeutet |
|---|---|
| Zulassung | Anmeldung bei einer Zulassungsstelle. Voraussetzung ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) des Herstellers oder eine Einzelgenehmigung (in Wien MA 46, sonst Landesprüfstelle). |
| Kennzeichen | Rotes Mopedkennzeichen, wird bei der Zulassung ausgegeben. Saisonkennzeichen ist möglich und spart Prämie. |
| Haftpflichtversicherung | Pflicht wie beim Auto. Ohne Deckungsbestätigung des Versicherers gibt es kein Kennzeichen. |
| Führerschein | Klasse AM, ab 15 Jahren. Wer bereits Klasse B, A1, A2 oder A besitzt, braucht nichts Neues. |
| Helm | Motorradhelm, für alle Altersgruppen. |
| Pickerl | Jährliche Begutachtung nach § 57a KFG. |
| Verkehrsregeln | Fahrbahn statt Radweg, 0,5 Promille wie beim Auto. |
Die Beträge sind Richtwerte aus Angaben von Versicherern, Vergleichsportalen und Autofahrerclubs (Stand September 2026). Je nach Zulassungsstelle, Wohnort und Fahrer weichen sie ab.
| Posten | Einmalig | Pro Jahr |
|---|---|---|
| Anmeldung inklusive Kennzeichen und Zulassungsschein | ca. 180 bis 285 Euro | – |
| Haftpflichtversicherung | – | ca. 30 bis 120 Euro, mit Kasko ab ca. 220 Euro |
| Führerschein AM (nur wer keinen B-Schein hat) | ca. 300 bis 450 Euro Kurs plus ca. 90 Euro Behörde | – |
| Helm | ab ca. 50 Euro | – |
| Pickerl | – | ca. 40 bis 60 Euro |
| Einzelgenehmigung (nur ohne CoC-Papier) | Gebühr plus Gutachten, oft mehrere hundert Euro | – |
Für ein Markengerät mit CoC-Papier und einen Fahrer mit B-Führerschein landen Sie im ersten Jahr also bei rund 300 bis 450 Euro, danach bei etwa 100 bis 180 Euro jährlich.
Hier liegt der eigentliche Haken. Günstige Import-Mopeds wurden als Fahrräder verkauft und haben oft keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Ohne dieses Papier gibt es keine reguläre Zulassung. Der Weg über eine Einzelgenehmigung ist möglich, verlangt aber Nachweise nach der EU-Verordnung 168/2013, die der Hersteller oder ein Prüfinstitut liefern muss. Der ÖAMTC spricht offen von einem faktischen Verbot für viele Bestandsgeräte und fordert eine vereinfachte Lösung.
Was Sie jetzt tun können:
Die Reihenfolge ist wichtig, weil ohne Versicherung kein Kennzeichen ausgegeben wird:
Prämientipp: Bei einem Saisonkennzeichen, etwa März bis Oktober, zahlen Sie nur für die Monate, in denen das Moped angemeldet ist. Für Wenigfahrer ist das oft die günstigste Lösung.
Eine Moped-Haftpflicht ist ein Jahresvertrag mit Hauptfälligkeit. Wollen Sie später zu einem günstigeren Anbieter wechseln, müssen Sie nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit kündigen. Verpassen Sie den Termin, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Am einfachsten tragen Sie den neuen Vertrag gleich nach dem Abschluss in den Kündigungswecker ein: Er rechnet den letzten Kündigungstag aus und erinnert Sie 28 und 7 Tage vorher. Wie Sie bei Kfz-Versicherungen generell kündigen, lesen Sie im Ratgeber zur Kfz-Versicherung.
Nein. E-Mopeds mit Sitz und Gasgriff gelten ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge und müssen die Fahrbahn benutzen. Radwege bleiben Pedelecs, E-Scootern und mehrspurigen Fahrzeugen bis 250 Watt vorbehalten.
Ja, Klasse AM ab 15 Jahren. Wer bereits einen Führerschein der Klasse B, A1, A2 oder A hat, darf ohne zusätzliche Prüfung fahren.
Ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung ist keine reguläre Zulassung möglich. Bleibt nur die Einzelgenehmigung bei der Landesprüfstelle (in Wien MA 46), die Nachweise vom Hersteller oder einem Prüfinstitut verlangt. Fragen Sie zuerst beim Händler nach dem Papier und dann bei der Prüfstelle, ob eine Genehmigung für Ihr Modell realistisch ist.
Je nach Anbieter, Wohnort und Fahrer etwa 30 bis 120 Euro im Jahr, mit Kasko ab rund 220 Euro. Ein Saisonkennzeichen senkt die Prämie deutlich.
Die Moped-Haftpflicht ist ein Jahresvertrag. Nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz kündigen Sie spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit schriftlich zum Vertragsende. Tragen Sie die Hauptfälligkeit in den Kündigungswecker ein, dann werden Sie rechtzeitig erinnert.
Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz