Kündigungswecker

KFZ-Versicherung kündigen: Frist, Hauptfälligkeit und Wechsel ohne Deckungslücke

Die KFZ-Versicherung ist für viele Haushalte der teuerste Versicherungsvertrag nach der Lebensversicherung, und einer der wenigen, bei denen ein Wechsel schnell mehrere hundert Euro im Jahr bringt. Der Haken ist die Frist: Die Haftpflicht läuft immer nur ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn die Kündigung nicht spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit beim Versicherer eingelangt ist. Wer den Termin verpasst, zahlt ein Jahr länger.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

SituationRegel
Haftpflicht, ordentliche Kündigungzum Ende des Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit), Frist ein Monat, schriftlich mit Unterschrift (§ 14 KHVG). Es zählt der Zugang beim Versicherer, nicht das Absenden
Kasko, ordentliche Kündigungzum Ende der Versicherungsperiode, Frist laut Bedingungen zwischen einem und drei Monaten (§ 8 VersVG). Bei Verträgen über drei Jahre Laufzeit zusätzlich zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres kündbar
Prämienerhöhung HaftpflichtKündigung innerhalb eines Monats, ab dem Tag, an dem Ihnen die neue Prämie und der Grund mitgeteilt wurden (§ 14a KHVG). Gilt auch bei einer Erhöhung nach Index
Prämienerhöhung Kaskokein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, nur wenn die Versicherungsbedingungen es vorsehen
Verkauf des Fahrzeugsder Vertrag geht auf den Käufer über; der Käufer kann innerhalb eines Monats kündigen, der Versicherer ebenfalls. Der Verkäufer selbst hat kein Kündigungsrecht, muss den Verkauf aber sofort melden
Endgültige Abmeldungmit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle endet der Haftpflichtvertrag, nicht verbrauchte Prämie wird rückerstattet. Kasko gesondert beenden
Nach einem Schadensfall (Haftpflicht)beide Seiten können innerhalb eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer die Leistung anerkannt oder abgelehnt hat (§ 158 VersVG). Für die Kasko nur, wenn die Bedingungen es vorsehen
Beispiel: Hauptfälligkeit ist der 1. Jänner. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer einlangen. Nicht abgeschickt, sondern angekommen. Bei einem Brief heißt das: Ende November ist zu spät, Mitte November ist sicher.

Hauptfälligkeit finden

Die Hauptfälligkeit steht auf der Polizze und auf jeder Prämienvorschreibung, oft als „Versicherungsbeginn“ oder „Hauptfälligkeit“ mit Tag und Monat. Sie ist nicht das Datum, an dem Sie das Auto gekauft haben, sondern der jährliche Stichtag des Vertrags. Bei vielen Verträgen ist es der 1. Jänner, bei anderen der Monatserste nach der Anmeldung. Wer die Polizze fotografiert und in den Kündigungswecker lädt, bekommt den letzten Kündigungstag ausgerechnet und wird 28 und 7 Tage vorher erinnert.

Haftpflicht und Kasko: zwei Verträge, zwei Regeln

Die Haftpflicht ist Pflichtversicherung und gesetzlich streng geregelt: ein Jahr Laufzeit, ein Monat Frist, Kündigung schriftlich, also mit Unterschrift. Eine bloße E-Mail ist hier riskant. Der Versicherer muss eine formal mangelhafte Kündigung zwar unverzüglich zurückweisen, sonst gilt sie, und Sie können binnen 14 Tagen nachbessern. Darauf verlassen sollten Sie sich nicht. Sicher ist ein unterschriebener Brief per Einschreiben, mit der Bitte um Kündigungsbestätigung.

Die Kasko ist eine freiwillige Sachversicherung. Ihre Frist steht in den Bedingungen, meist ein Monat, gesetzlich sind bis zu drei Monate erlaubt. Kasko-Verträge mit Dauerrabatt laufen oft über mehrere Jahre. Dann können Sie nach dem Gesetz zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, mit einem Monat Frist. Der Versicherer darf den Dauerrabatt anteilig nachverrechnen, der Oberste Gerichtshof hat aber mehrere Klauseln gekippt, bei denen die Nachzahlung mit der Laufzeit stieg.

Wechsel in fünf Schritten, ohne Deckungslücke

  1. Angebote einholen, etwa drei Monate vor der Hauptfälligkeit. Sie brauchen Zulassungsschein, aktuelle Polizze und Ihre schadenfreien Jahre. Der bisherige Versicherer muss Ihnen auf Verlangen binnen zwei Wochen eine Bescheinigung über den Schadenverlauf der letzten fünf Jahre ausstellen.
  2. Neuen Vertrag abschließen, mit Beginn genau am Tag der Hauptfälligkeit. So gibt es keinen Tag ohne Deckung und keinen doppelt bezahlten Monat. Prüfen Sie in der neuen Polizze, wie Ihre schadenfreien Jahre eingestuft wurden. Ein einheitliches Bonus-Malus-System gibt es seit 1994 nicht mehr, jeder Versicherer rechnet nach eigenen Regeln.
  3. Alten Vertrag kündigen, unterschrieben und mindestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit eingelangt. Haftpflicht und Kasko ausdrücklich beide nennen, sonst läuft die Kasko weiter. Einschreiben, damit der Zugang belegbar ist.
  4. Versicherungsbestätigung. Der neue Versicherer spielt die Versicherungsbestätigung elektronisch bei der Zulassungsstelle ein. Zulassung und Kennzeichen bleiben gleich, Sie müssen nicht selbst zur Zulassungsstelle.
  5. Bestätigungen aufheben: die Kündigungsbestätigung des alten Versicherers und die neue Polizze. Prüfen Sie im Folgejahr, dass keine Vorschreibung mehr vom alten Versicherer kommt.

Verkauf, Abmeldung, Kennzeichen hinterlegen

Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf sofort dem Versicherer, sonst riskieren Sie Nachteile bei späteren Schäden. Kündigen kann dann der Käufer, innerhalb eines Monats, oder der Versicherer. Bei der endgültigen Abmeldung endet die Haftpflicht mit dem Tag der Abmeldung, der Versicherer rechnet die Prämie ab. Wer das Auto nur vorübergehend stilllegt, kann das Kennzeichen hinterlegen: Der Vertrag läuft weiter, ab 45 Tagen Hinterlegung entfällt die motorbezogene Versicherungssteuer, die Rückvergütung der Prämie regelt jeder Versicherer selbst. Die Kasko lässt sich in dieser Zeit meist auf ein günstigeres Ruhe-Risiko umstellen.

Die häufigsten Fehler

Musterschreiben

Betreff: Kündigung KFZ-Versicherung, Polizzennummer 123456, Kennzeichen KO-123AB Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag (Haftpflicht und Kasko) zur Hauptfälligkeit am 1. Jänner 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Vorname Nachname, Adresse, Datum, Unterschrift

Der Kündigungswecker erstellt dieses Schreiben mit Ihren Vertragsdaten als PDF, inklusive Widerspruch gegen eine Dauerrabatt-Nachverrechnung, falls Ihr Kasko-Vertrag einen hat.

Häufige Fragen

Kann ich die KFZ-Versicherung per E-Mail kündigen?

Für die Haftpflicht verlangt das Gesetz eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift. Viele Versicherer akzeptieren trotzdem eine E-Mail mit eingescannter Unterschrift, sicher ist die Kündigung aber erst mit der schriftlichen Bestätigung des Versicherers. Bleibt sie aus, schicken Sie die Kündigung per Einschreiben nach, solange die Frist noch läuft.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr. Ein Ausweg bleibt nur bei einem Sonderkündigungsrecht: innerhalb eines Monats nach einer Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall in der Haftpflicht oder als Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs.

Muss ich Haftpflicht und Kasko beim selben Versicherer haben?

Nein, Sie können sie trennen. Meist ist ein gemeinsamer Vertrag günstiger und einfacher zu verwalten, aber ein Vergleich lohnt sich in beide Richtungen. Achten Sie darauf, dass beide Verträge dieselbe Hauptfälligkeit haben.

Verliere ich beim Wechsel meine schadenfreien Jahre?

Nein. Der alte Versicherer muss Ihnen binnen zwei Wochen eine Bescheinigung über den Schadenverlauf der letzten fünf Jahre ausstellen, der neue rechnet sie nach seinen veröffentlichten Grundsätzen an. Ein gesetzlich einheitliches Bonus-Malus-System gibt es seit 1994 nicht mehr, die Einstufung kann sich daher zwischen Versicherern leicht unterscheiden.

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Stand September 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen des Anbieters. Haftungsausschluss · Impressum · Datenschutz